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AGB

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

krMedia Services
W.Kremien
Auf dem Wirth 10
52477 Alsdorf
Deutschland

Inhaber: Wolfgang Krzemien

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der Telefonnummer 0160 2398896 sowie per E-Mail unter krmedia@gmx.de

AGB

I. Umfang der Lieferungen

1.) Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Unsere Angebote verstehen sich stets, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Werk ausschließlich Verpackung freibleibend.

2.) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer eigentums- und urheberrechliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3.) Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt sind.

II. Preis

Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
III. Zahlungsbedingungen

1.) Unsere Rechnungen sind nach Rechnungsdatum, innerhalb 10 Tagen Reparaturen per Vorkasse zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Eventuelle Einzugspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

2.) Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

IV. Reparaturkostenvoranschläge

Wir berechnen ab dem 08.08.2019 eine Prüfpauschale 25,00 - 250,00 Euro plus Rückversand. Die Prüfpausche wird Individuell erstellt und nach Arbeitsaufwand berechnet. Die Prüfung / Fehlersuche der Geräte ist das Aufwendigste bei uns im Hause. Wird aber nur Anteilig berechnet Dieser Betrag wird fällig bei Ablehnung des KVA oder wenn eine Reparatur nicht möglich ist. Oder das Gerät bei uns keinen Fehler zeigt. Im Auftragsfall wird dieser Betrag mit dem Reparaturfestpreis verrechnet. Das ist auch gültig bei Fremdeingriff wenn von unserer Seite eine Reparatur abgelehnt wird.

V. Reparaturverpflichtung

Bei Geräten, die nicht von uns geliefert wurden, uns aber zur Reparatur eingeschickt wurden, besteht durch uns keine Reparaturverpflichtung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Arbeiten an Gasanlagen sowie an Elektrik nur von dafür zugelassenem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen !

VI. Frist für die Lieferung

1.) Die Frist für Lieferungen oder Leistungen beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.

2.) Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten

Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zur vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

3.) Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Einritt unvorhergesehener Hindernisse die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.

4.) Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen kann der Besteller, sofern er nachweist, daß ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von ½ v. 100 bis zur Höhe von im Ganzen 5 v. H. im Werte desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistungen verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehöriger Gegenstände nicht im zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

5.) Anderweitige Entschädigungs- und Verzugsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

6.) Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, daß höhere Kosten nachgewiesen werden.

VII. Gewährleistung

Zeigen sich bei Geräten, die uns zur Reparatur eingeschickt und von uns repariert wurden, innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung Mängel, die nachweislich auf eine fehlerhafte Reparatur zurückzuführen sind, so beschränkt sich die Gewährleistung auf eine kostenlose Nachbesserung oder auf die Rückerstattung der Reparaturkosten. Folgekosten z. B. durch den Einsatz eines Monteurs usw. werden von uns nicht anerkannt und sind ausgeschlossen.

VIII. Haftungsumfang

Soweit der Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Haftungsansprüchen gesetzlich unzulässig ist beispielsweise bei Unmöglichkeit der Nachbesserung, werden die Ansprüche des Bestellers in jedem Fall auf jenen Betrag begrenzt, der dem Reparaturwert ab Werk entspricht.

Folgekosten - gleich welcher Art - werden nicht anerkannt und sind ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnung und aller sonstiger Forderungen aus laufender Rechnung das Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist berechtigt die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang außerhalb eines Kontokorrentverhältnisses an Dritte weiter zu veräußern . Der Besteller tritt hiermit im Voraus die Kaufpreisforderung gegen den Dritten in Höhe des dem Lieferer zustehenden Rechnungsbetrags an den Lieferer ab. Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden, so erfolgen diese Arbeiten für den Lieferer. Dieser ist damit Miteigentümer an der neuen Sache in Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert in der neuen Sache ergibt.

Der Besteller verwahrt die neue Sache für den Lieferer. Wird die Vorbehaltsware in ein Grundstück oder Gebäude eingebaut und wesentlicher Bestandteil, so tritt der Besteller seine Forderung, die ihm als Vergütung für den Einbau zusteht, sicherungshalber an den Lieferer in Höhe der diesem noch zustehenden Rechnungsbetrages ab, ohne daß es einer weiteren Erklärung bedarf.

Der Besteller ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder zu verarbeiten oder in ein Grundstück oder Gebäude einzubauen, wenn sichergestellt ist, daß der verlängerte Eigentumsvorbehalt nicht durch Abtretungsverbote des Dritterwerbers gegenstandslos wird.

X. Gefahrübergang

Der Versand geht in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers, auch wenn die Lieferung der Ware fracht- und zollfrei Verwendungsstelle zu erfolgen hat. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

XI. Haftung für Mängel

Für Mängel haftet der Lieferer wie folgt:

1.) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Gefahrüberganges an gerechnet nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muß dem Lieferer unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

2.) Der Besteller ist bei Vorliegen von Mängeln seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen, insbesondere hat er die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

3.) Zur Mängelbeseitigung bzw. zur Ersatzlieferung hat der Bestellter dem Lieferer die nach dessen billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung bzw. Ersatzlieferung befreit.

4.) Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen kann der Besteller das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen Besteller und Lieferer eine Einigung über die Minderung nicht zustande, kann der Besteller auch Wandlung verlangen.

5.) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen in 6 Monaten ab Gefahrübergang.

6.) Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmittel, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder solcher chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrage nicht vorausgesetzt sind.

7.) Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

8.) Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

XII. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

1.) Wird dem Lieferer oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe:

Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

2.) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von VI Ziffer 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepaßt.

Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen.

XIII. Sonstige Schadenersatzansprüche


Anderweitige Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen den Auftragnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

XIV. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz oder die Niederlassung des Lieferers. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

XV. Verbindlichkeiten des Vertrages


Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.


Information zur Online-Streitbeilegung nach Art. 14 der EU Verordnung Nr. 524/2013

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten,
die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienstleistungen an Verbraucher ergeben (OS-Plattform) bereit.
Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr .
Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

2.) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von VI Ziffer 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepaßt.

Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen.

XIII. Widerrufsbelehrung & Folgen

Geschäftsfähigen Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können und die das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Folgen des Widerrufs:

Bei Vertragswiderruf erhalten Sie Ihre Gesamtzahlung abzüglich unserer entstandenen Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf unseres Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir immer dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir unsere Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie unsere Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Kalendertagen an uns absenden.

ACHTUNG WICHTIG: Rücknahmen nach Inbetriebnahme des Gerätes Steuereinheit Platine ist nicht möglich, und eine Erstattung in jeglicher Form ausgeschlossen!
Nach Einbau - Nutzung der Austauschsteuerung ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Auch bei Rückversand der ausgelieferten Platine erfolgt keine Gutschrift! Aus Qualitätsstechnischen Gründen müssen alle Geräte, Platinen bei uns geprüft werden.

Die Rücksendung geht immer zu Kundenlasten. Eine unfreie Rücksendung wird von uns nicht akzeptiert nicht angenommen!
Uns entstandene Kosten werden vom Auftraggeber generell zurückgefordert!
Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware sind zwingend zu vermeiden.
Das Gerät ist in unserer Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör, Dokumenten und allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück zu senden.

Sollten Sie unsere Originalverpackung nicht mehr besitzen, so verwenden Sie eine gleichwertig geeignete Verpackung, Umverpackung um Transportschäden zu vermeiden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

XIIII. Sonstige Schadenersatzansprüche


Anderweitige Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen den Auftragnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

XIV. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz oder die Niederlassung des Lieferers. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

XV. Verbindlichkeiten des Vertrages


Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

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